Dipl.-Ing. Michael Hoefgen Anfrage

Aufzeichnungs­ordnung für CAO-Betriebe

Das Verfahren, nach dem ein Betrieb nach Part-CAO und Part-ML seine Instandhaltung aufzeichnet — mit dem Werkzeug, das es durchsetzt.

Geliefert wird keine Software, sondern eine Ordnung.

Eingeführt bei der Aircraft Service Nord GmbH, DE.CAO.0107 — seit 09/2026 im Einsatz.

40 Luftfahrzeuge im Einsatz
143 Serviceaufträge
1509 Wartungsaufgaben
691 Lufftüchtigkeits­anweisungen

Ausgangslage

Excel hält, bis es nicht mehr hält

Seit Part-CAO die alten Subpart-F/G-Organisationen abgelöst hat, führen viele Betriebe ihre Aufzeichnungen in gewachsenen Tabellen und Ordnern. Das funktioniert, solange niemand fragt — und wird teuer, sobald jemand fragt.

Große Betriebe haben kommerzielle MRO-Software. Für die kleinen gibt es kaum etwas Bezahlbares, und was es gibt, bindet die Daten an den Hersteller.

Das Liefergut

Zehn Entscheidungen

Rund 12.600 Zeilen Programm sind die Umsetzung von etwa zehn Entscheidungen. Die Entscheidungen sind übertragbar, das Programm ist ihr Werkzeug. Sie gelten in jedem Betrieb — auch in einem, der bei Excel bleibt.

01Die Datenhaltung ist die WahrheitDer Export ist ein Blick darauf. Änderungen darin wirken nicht zurück. Es kann keine zweite, abweichende Wahrheit geben.
02Die Betriebszeitenübersicht wird erzeugt, nicht geführtAlles, was darin steht, steht ohnehin in der Datenhaltung. Fortschreiben von Hand entfällt.
03Eine Ordnung der Positionen, an einer StelleStundenkontrolle, LTA, Sonderprüfungen, Special Inspections, Übriges — gültig in Vorschlag, Anweisung, Druck und Excel. Zwei Sortierungen wären zwei Wahrheiten.
04Abzeichnen schreibt die Quelle fortWer gezeichnet hat, hat die Arbeit getan — genau dann gehört die Frist fortgeschrieben. Keine doppelte Meldung.
05Ein Widerruf braucht einen GrundGelöscht wird nichts. Der Änderungsverlauf wird nur angehängt, mit Kürzel und Zeitpunkt.
06Das System schlägt vor, es entscheidet nichtWo Auslegung nötig ist, entscheidet der Prüfer — und die Entscheidung steht im Änderungsverlauf. Die Verantwortung für die Lufftüchtigkeit bleibt, wo sie hingehört.
07Je Luftfahrzeug ein Ordner, je Auftrag sechs FächerZugeordnet wird über die Auftragsnummer am Anfang des Dateinamens — sie steht auf jedem Formblatt ohnehin oben.
08Was dem Luftfahrzeug gehört, geht in die StammakteWer wissen will, was für ein Flugzeug gilt, soll nicht erst herausfinden müssen, welcher Auftrag der letzte war.
09Widersprüchliche Belege bleiben beide stehenDer spätere bekommt einen Vermerk, gerechnet wird mit dem höheren Stand. Betriebszeit läuft nur vorwärts.
10Was sich nicht zuordnen lässt, wird benanntNichts landet an der falschen Stelle, nichts geht verloren, nichts wird geraten.

Umfang

Was eingeführt wird

01

Verfahren und Handbuch

Die Verfahrensbeschreibung für das Betriebshandbuch ist nicht der Nachtrag, sondern das eigentliche Liefergut. Elektronische Aufzeichnung muss dort beschrieben sein, samt Sicherung und Zugriffsschutz.

  • Verfahrensbeschreibung für die Exposition
  • Sicherungs- und Zugriffskonzept
  • Rollen und Zeichnungsberechtigungen
02

Migration des Altbestands

Der Teil, vor dem jeder Betrieb zurückschreckt — und der entscheidet, ob die Einführung gelingt. Papier und Tabellen werden überführt, einschließlich der Belege, die sich widersprechen.

  • Flotte, Wartungsprogramm, Betriebszeiten
  • Lufftüchtigkeitsanweisungen, wiederkehrend und einmalig
  • Altaufträge, Freigaben, Prüfberichte
  • Aktenablage nach Luftfahrzeug und Auftrag
03

Laufender Betrieb

Das Werkzeug läuft auf dem Rechner des Betriebs. Kein Abonnement, keine Cloud, keine Internetverbindung nötig.

  • Fälligkeiten mit Toleranz- und Überfälligkeitsanzeige
  • Serviceauftrag, Arbeitsanweisung, Works Report
  • Formblätter: Arbeitskarte, Befundbericht, Release to Service, Bordbuch
  • Abgelaufene Lebensdauern und ihre Abdeckung durch Sonderprüfungen
  • Änderungsverlauf mit Kürzel und Zeitpunkt

Wechsel

Aus der Herstellerbindung heraus

Die Dateien mancher Wartungsprogramme sind verschlüsselt und ohne den Schlüssel des Herstellers nicht auszulesen — höchste Entropie, keine Signatur, Länge durchweg ein Vielfaches von acht. Wer wechseln will, bekommt seine eigenen Daten nicht heraus.

Die Konsequenz ist unbequem, aber eindeutig: Von einem abgebenden Betrieb ist ein CSV- oder Excel-Export zu verlangen, nicht die Programmdatei. Wer das früh genug fordert, spart sich den teuersten Teil eines Wechsels.

Grenze

Was das Verfahren nicht ist

Ein Aufzeichnungsverfahren ist keine Freigabe. Freigabebescheinigungen, Airworthiness Reviews und die Ausstellung eines ARC bleiben lizenziertem Personal vorbehalten; das Bordbuch wird abgebildet, nicht ersetzt — ein elektronisches Bordbuch ist ein eigenes Genehmigungsthema.

Über ein Luftfahrzeug, dessen Aufzeichnungen nach einer von mir eingeführten Ordnung geführt werden, erstelle ich kein Gutachten.

Kontakt

Anfrage

Für eine erste Einordnung genügen Genehmigungsumfang, Flottengröße und was heute geführt wird — Papier, Tabelle oder ein fremdes Programm.

E-Mail hoefgen@hoefgen-luftfahrt.de
Telefon +49 160 3679115
Anschrift Michael Hoefgen
Clädenstraße 9
24943 Flensburg
Gutachten Wert, Schaden, Kaufprüfung