Fassung vom 24.09.2026 · Gutachten, Kaufprüfungen, Stellungnahmen
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Dipl.-Ing. Michael Hoefgen, Clädenstraße 9, 24943 Flensburg — im Folgenden „Sachverständiger“. Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen ist, wer den Auftrag erteilt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur, soweit ihrer Geltung in Textform zugestimmt wurde.
(3) Für die Einführung einer Aufzeichnungsordnung, für die Übernahme vorhandener Unterlagen und für die Überlassung der zugehörigen Anwendung gelten die AGB Aufzeichnungsordnung. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).
(1) Angaben auf dieser Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinne.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Sachverständigen annimmt oder der Sachverständige einen Auftrag in Textform bestätigt. Maßgeblich für Gegenstand, Umfang, Termin und Vergütung ist die Auftragsbestätigung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) Der Sachverständige erbringt die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Leistung, insbesondere Wertgutachten, Schadengutachten, Kaufprüfungen und gutachterliche Stellungnahmen zu Luftfahrzeugen.
(2) Der Umfang der Untersuchung ergibt sich aus dem Auftrag. Er umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Prüfungen. Zerstörende Prüfungen, Demontagen, Öffnen von Baugruppen, Probeläufe und Flüge sind nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet und setzen die Zustimmung des Halters sowie die Mitwirkung eines dazu berechtigten Betriebs voraus.
(3) Die Begutachtung ist keine Prüfung der Lufttüchtigkeit. Sie ersetzt keine Instandhaltungsmaßnahme, keine Nachprüfung, keine Freigabebescheinigung und keine Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit. Aussagen zum Zustand beziehen sich auf den Tag der Besichtigung und auf die vorgelegten Unterlagen.
(4) Das Gutachten wird für den im Auftrag genannten Zweck erstellt. Für andere Zwecke ist es nicht bestimmt.
(5) Der Sachverständige ist berechtigt, Befunde, Annahmen und Grenzen der Untersuchung im Gutachten zu benennen. Fehlen Unterlagen oder sind Bauteile nicht zugänglich, wird dies festgehalten.
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Lebenslaufakte, Bordbücher, Instandhaltungsnachweise, Wägebericht, Ausrüstungsverzeichnis und frühere Gutachten.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Luftfahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die Besichtigung in einem geeigneten Umfeld stattfinden kann.
(3) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Angaben und Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Sachverständige darf sie seiner Arbeit zugrunde legen, soweit ihre Unrichtigkeit bei der vereinbarten Prüfung nicht erkennbar ist.
(4) Ist der Auftraggeber nicht Halter oder Eigentümer, hat er sicherzustellen, dass die Besichtigung und die Auswertung der Unterlagen zulässig sind.
(5) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen. Mehraufwand wird nach Ziffer 07 vergütet.
(1) Der Sachverständige erstattet sein Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen. Er ist an Weisungen zum Ergebnis nicht gebunden.
(2) Vor Annahme eines Auftrags prüft er, ob eine Vorbefassung oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse einer unabhängigen Beurteilung entgegensteht. Eine Vorbefassung wird offengelegt.
(3) Der Sachverständige nimmt keinen Auftrag an und ist zur Niederlegung berechtigt, wenn ein Interessenkonflikt besteht, insbesondere wenn eigene Produkte, Verfahren oder Beratungsleistungen Gegenstand der Beurteilung wären oder wenn die Aufzeichnungen des Luftfahrzeugs nach einer von ihm eingeführten Ordnung geführt werden.
(4) Eine Vergütung, die vom Ergebnis des Gutachtens, vom Zustandekommen eines Geschäfts oder vom erzielten Preis abhängt, wird nicht vereinbart. Provisionen für die Vermittlung begutachteter Luftfahrzeuge werden nicht angenommen.
(5) Im selben Vorgang wird nicht für beide Seiten tätig.
(6) Wird der Auftrag aus einem Grund nach Absatz 3 niedergelegt, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten, soweit sie für den Auftraggeber verwertbar ist.
(1) Der Sachverständige führt den Auftrag persönlich aus. Zur Erhebung von Befunden, für Messungen, Laborleistungen und Übersetzungen darf er Dritte hinzuziehen; deren Beitrag wird im Gutachten kenntlich gemacht.
(2) Termine und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bezeichnet werden.
(3) Kann ein Termin aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden — insbesondere wegen Wetter, Verfügbarkeit des Luftfahrzeugs, Krankheit oder Ausfall von Verkehrsmitteln — wird ein Ersatztermin abgestimmt. Ansprüche wegen Verzögerung entstehen dadurch nicht.
(4) Das Gutachten wird als PDF übergeben, auf Wunsch zusätzlich in gebundener Ausfertigung. Rückfragen zum Inhalt des Gutachtens sind mit der Vergütung abgegolten.
(1) Die Vergütung wird vor Beginn der Arbeit als Festpreis oder nach Zeitaufwand vereinbart. Ohne besondere Vereinbarung gilt die Vergütung nach Zeitaufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz.
(2) Reisekosten, Standgebühren, Kosten für Laborleistungen und sonstige Auslagen werden gesondert ausgewiesen und belegt.
(3) Erweitert sich der Auftrag oder entsteht Mehraufwand, weil Unterlagen fehlen, Befunde eine weitergehende Untersuchung erfordern oder eine Besichtigung wiederholt werden muss, wird der Auftraggeber vorab unterrichtet. Der Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
(4) Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Bei Erstaufträgen und bei Auftraggebern ohne Sitz in Deutschland kann ein Vorschuss bis zur Hälfte der voraussichtlichen Vergütung verlangt werden.
(6) Die Übergabe des Gutachtens kann von der Zahlung der vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden, sofern dies bei Auftragserteilung vereinbart wurde.
(7) Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob das Ergebnis den Erwartungen des Auftraggebers entspricht oder ob das Geschäft, für das das Gutachten erstellt wurde, zustande kommt.
(8) Gegen Forderungen des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
(1) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Besichtigungstermin später als drei Werktage vor dem Termin ab, sind die bis dahin angefallenen und nicht stornierbaren Auslagen zu erstatten. Zusätzlich werden 30 Prozent der für die Besichtigung vereinbarten Vergütung berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(2) Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt. In diesem Fall steht dem Sachverständigen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, es für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(2) Die Weitergabe an Personen und Stellen, die mit dem Vorgang befasst sind — Versicherer, finanzierende Bank, Rechtsanwälte, Gericht, Vertragspartner des Geschäfts — ist zulässig, wenn das Gutachten vollständig und unverändert weitergegeben wird.
(3) Veröffentlichung, auszugsweise Wiedergabe, Verwendung zu Werbezwecken und Verwendung für einen anderen Vorgang bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
(4) Der Name des Sachverständigen darf nicht in einer Weise verwendet werden, die den Eindruck erweckt, er unterstütze eine Position, die sich aus dem Gutachten nicht ergibt.
(1) Der Sachverständige behandelt den Auftrag, die überlassenen Unterlagen und das Ergebnis vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
(2) Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe.
(3) Die Verpflichtung gilt über das Ende des Auftrags hinaus.
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Sachverständige unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Personen, derer sich der Sachverständige zur Erfüllung bedient.
(5) Für Angaben, die der Auftraggeber oder Dritte beigebracht haben, wird nicht gehaftet, soweit ihre Unrichtigkeit bei der vereinbarten Prüfung nicht erkennbar war.
(6) Gegenüber Dritten, denen das Gutachten ohne Zustimmung des Sachverständigen zugänglich gemacht wird, besteht keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Sachverständigen insoweit von Ansprüchen frei, soweit ihn ein Verschulden trifft.
Ansprüche des Auftraggebers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Das Gutachten und die zugehörigen Arbeitsunterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt, danach vernichtet. Überlassene Originale werden nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben.
(2) Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vertrags verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir — Dipl.-Ing. Michael Hoefgen, Clädenstraße 9, 24943 Flensburg, Telefon +49 160 3679115, E-Mail hoefgen@hoefgen-luftfahrt.de — mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ich die Leistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die nicht im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, sowie gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Vorschriften des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht weder eine Verpflichtung noch eine Bereitschaft.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.